Transferagentur

TRANSFER­AGENTUR

Arbeitslosig­keit im Vorfeld verhindern

Die Transfer­agentur unterstützt Ihre Mitarbeiter in der Kündigungs­frist. Die Mitarbeiter, die den Betrieb verlassen, werden beraten, trainiert und vermittelt. Da die Transfera­gentur schon in der Kündigungs­frist aktiv wird, verbessert sie die Vermittlungs­chancen nachhaltig. So soll Arbeits­losigkeit bereits im Vorfeld verhindert werden.

Aufgaben der Transferagentur

  • alle Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitmarkt
  • mitarbeiter­bezogene Beratung und Planung des Beruf­weges
  • Akquisition und Vermittlung von offenen Stellen
  • Bewerbungs­training
  • Organisation von Qualifizierungen

Akquisition von finanziellen Mitteln: Zuschuss 50 % der Maßnahmekosten, max. 2.500,00 € / Mitarbeiter/in. Die Transfer­agentur wird zeitlich befristet in Ihrem Unternehmen eingerichtet und von Dritten durchgeführt (§ 110 SGB III).