TRANSFERGESELLSCHAFT
Der Mensch steht bei der Vermittlung immer im Vordergrund.
Sind Unternehmen gezwungen, den Herausforderungen des Marktes durch Personalanpassungsmaßnahmen in größerem Umfang zu begegnen, sollte die personalpolitische Zielsetzung sein, die Mitarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Der Einsatz eines Transfersozialplans ist hierfür das geeignete Instrument.
Artikel zu: Transfergesellschaft
„Werden zur Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, sieht sich der Arbeitgeber oft mit Kündigungsschutzverfahren und den daraus folgenden Unwägbarkeiten konfrontiert, während für die betroffenen Arbeitnehmer nur die Zeit der oftmals kurzen Kündigungsfristen bleibt, um eine Anschlussbeschäftigung zu finden und den Eintritt der Arbeitslosigkeit zu vermeiden.“
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aus: Re.Work – Der Blog für erfolgreiche arbeitsrechtliche Restrukturierungen
von RA Wilke, 15.09.2020
Sozialverträgliche nachhaltige Lösungen bei Personalabbau.
Anders als beim klassischen Sozialplan mit seiner Orientierung auf nur kurzfristig wirksame Abfindungsleistungen, steht bei einem Transfersozialplan die Frage nach der neuen dauerhaften Beschäftigung für die ausscheidenden Mitarbeiter im Vordergrund. Wir bieten mit den Instrumenten Transferagentur (§ 110 SGB III) und Transfergesellschaft (§ 111 SGB III) Unternehmen die Möglichkeit, sozialverträgliche nachhaltige Lösungen bei Personalabbau zu gestalten und zu schaffen.
Ziel ist es Mitarbeiter/innen
schnell und dauerhaft zu vermitteln.
Unser Ziel ist es diese Mitarbeiter/innen schnell und dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Daher wird die Zeit in der GeBeWe für eine berufliche Neuorientierung genutzt. Hier werden die Mitarbeiter/innen beraten, trainiert und vermittelt.