TRANSFERAGENTUR
Arbeitslosigkeit im Vorfeld verhindern
Die Transferagentur unterstützt Ihre Mitarbeiter in der Kündigungsfrist. Die Mitarbeiter, die den Betrieb verlassen, werden beraten, trainiert und vermittelt. Da die Transferagentur schon in der Kündigungsfrist aktiv wird, verbessert sie die Vermittlungschancen nachhaltig. So soll Arbeitslosigkeit bereits im Vorfeld verhindert werden.
Aufgaben der Transferagentur
- alle Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitmarkt
- mitarbeiterbezogene Beratung und Planung des Berufweges
- Akquisition und Vermittlung von offenen Stellen
- Bewerbungstraining
- Organisation von Qualifizierungen
Akquisition von finanziellen Mitteln: Zuschuss 50 % der Maßnahmekosten, max. 2.500,00 € / Mitarbeiter/in. Die Transferagentur wird zeitlich befristet in Ihrem Unternehmen eingerichtet und von Dritten durchgeführt (§ 110 SGB III).